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CME im Detail
Seit dem 01.08.2001 gibt es eine Richtlinie zur Einführung eines Fortbildungszertifikates durch die Landesapothekerkammer Hessen. Aufgrund dieser Richtlinie können die Kammerangehörigen auf freiwilliger Basis Punkte für ihre besuchten Fortbildungsveranstaltungen sammeln.
Bis zum Jahr 2004 gilt folgende Übergangsregelung:
- Nach Erreichen von 50 Fortbildungspunkten im Jahr kann mittels des Antragformulars das Fortbildungszertifikat beantragt werden.
- Ab dem Jahr 2004 müssen innerhalb von drei Jahren vor Antragstellung mindestens 150 Fortbildungspunkte nachgewiesen werden.
- Der Richtlinie können die genaue Vergabemodalitäten der einzelnen Veranstaltungen entnommen werden.
- Dem Antrag auf Erteilung des Fortbildungszertifikates sind sämtliche Bescheinigungen und sonstige Nachweise in Kopie beizufügen.
- Das Zertifikat sowie die ebenfalls zu erwerbende Fortbildungsplakette dienen der Dokumentation der regelmäßigen Fortbildung für die Patienten.
- Der Veranstalter ist verpflichtet, seine Fortbildungsveranstaltungen bei der Landesapothekerkammer Hessen akkreditieren zu lassen. Die Punktevergabe für die zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen erfolgt ebenfalls nach der oben genannten Richtlinie.
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| Aktuell sind 9 Lernmodule verfügbar. |
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