Seit mehr als 20 Jahren gibt es in Deutschland eine gesetzlich geregelte Opioid-Substitution. Sie hat sich in dieser Zeit zu einer allgemein anerkannten, evidenzbasierten Behandlungsmethode einer durch durch die missbräuchliche Anwendung von Opioiden verursachten Suchterkrankung entwickelt und ist seit 2002 eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die letzte Novellierung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) erfolgte im Jahr 2017 [1]. Ziel war es, die Substitutionsbehandlung weiter zu vereinfachen und den Ärzten größere Therapiefreiheit einzuräumen.
Kursdetails
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Tobias Bayer und Heinrich Queckenberg erklären: Bei der Erstellung des oben genannten Beitrages für eine durch die Hessische Landesärztekammer anzuerkennende Fortbildung bestanden keine Interessenkonflikte im Sinne der Empfehlungen des International Committee of Medical Journal Editors (www.icmje.org).
Tobias Bayer erklärt er ist/war tätig als Autor, Berater, Referent für Spektrum Cannabis, Ferring, CGC GmbH, Neuraxpharm, Hexal, Sanofi.
Punkte: 1 Fortbildungspunkt
Faxteilnahme möglich: Nein
Autor/innen: Tobias Bayer, Heinrich Queckenberg
Sponsor: Mundipharma
Veranstalter:
